Dienstag, 8. Jänner 2008

Landkreise am Laender-reise.de Spanien.

Spanien

Königreich Spanien

Das spanische Festland nimmt vier Fünftel der Iberischen Halbinsel ein. Mit einem Durchschnitt von 600 m ist Spanien eines der höchstgelegenen Länder Europas. Von den Flächenländer liegt nur die Schweiz höher. Die spanische Sprache ist nach Mandarin, Hindi und Englisch die am weitesten verbreitete Sprache der Welt. Ausschlaggebend für die Verbreitung des Spanischen war die Kolonisierung großer Teile Südamerikas und der Karibik durch spanische Eroberer ab dem 16. Jahrhundert.

Der Landesname läßt sich auf den Namen Hispania zurückführen, den die Römer ihren spanischen Besitzungen gaben. Er geht seinerseits wahrscheinlich auf eine phönizische Bezeichnung zurück, die soviel wie "Küste der Kaninchen" bedeutet.


Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen.

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York und vom 11.03.2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden; für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gelten seit dem 03.07.2004 folgende Regelungen:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.
Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Hier finden Sie selbstverständlich auch genaue Informationen zur Einreise mit Heimtieren nach Deutschland.

Essen & Trinken

Das Frühstück besteht zumeist aus Kaffee oder heißem Kakao und Brot, Marmelade oder Churros, einem frittierten Gebäck, das mit Zucker bestreut wird. Die Mittags- und Abendmahlzeiten setzen sich aus verschiedenen Fleisch- oder Fischsorten, Salaten, Früchten und Käse zusammen. Die Erwachsenen trinken normalerweise Wein zum Essen, die Kinder bekommen Mineralwasser oder andere alkoholfreie Getränke. Brot gehört zu jeder Mahlzeit.
Zu den klassischen spanischen Gerichten gehören Gazpacho, eine kalte Suppe aus Zwiebeln, Paprikaschoten, Tomaten und Knoblauch; Paella, eine Reispfanne mit Safran, Huhn, Meeresfrüchten und weiteren Zutaten; Arroz negro, Reis mit Tintenfisch; und schließlich Cocido, eine kastilische Suppe. Außerdem gibt es eine Vielzahl regionaler Spezialitäten. In vielen Lokalen kann man kleine Gerichte namens Tapas bestellen. Tapas können einfach nur Oliven oder Käsestückchen sein, aber auch Fleischbällchen in einer feurig gewürzten Sauce.
Spanien gehört zu den führenden Weinproduzenten der Welt und ist das Ursprungsland des Sherrys. Die Hauptmahlzeit nehmen die meisten Menschen gegen 14.00 Uhr, das Abendessen etwa um 21.00 oder 22.00 Uhr ein. Am späten Nachmittag nehmen viele noch eine Merienda (Zwischenmahlzeit) zu sich. Dies ist oft ein Bocadillo (belegtes Brötchen) mit einem heißen Getränk. Bei einem offiziellen Abendessen weisen die Gastgeber ihren Gästen die Plätze an; Frauen und ältere Menschen setzen sich zuerst.


Das spanische Festland fällt durch seine beträchtliche mittlere Höhenlage von 660 m auf, die in Europa nur von der Schweiz übertroffen wird. Das zentrale Hochland (Meseta) bedeckt fast die Hälfte der Landesfläche und erstreckt sich über die Regionen Castilla y Leon, Madrid und Castilla la Mancha. Die Meseta wird von relativ hohen Randgebirgen eingerahmt: dem Kanabrischen Gebirge im Norden, dem Iberischen im Osten und der Sierra Morena im Süden. Die Meseta wird durch die Flüsse Duero und Tajo entwässert, die von beiden Seiten des Zentralgebirges in den Atlantik fließen.
Neben der Meseta gibt es verschiedene, sehr hügelige Küstenregionen und zwei große Flußtäler, das des Ebros im Nordosten und das des Guadalquivir im Südwesten. Die höchsten Berggipfel findet man in den Pyrenäen, die die Landenge zwischen Spanien und Frankreich absperren, und in der Betischen Kordillere. Die insgesamt 3 330 km langen Küstenbereiche der Halbinsel grenzen an den Atlantischen Ozean, dem Golf von Biskaya und das Mittelmeer. Die spanischen Küsten überraschen mit vielfältigen Landschaftsformen - es gibt riesige Sandstrände, Steilküsten mit zahlreichen Buchten, Klippen und Deltas. Besonders reizvoll sind die Rias, aus Flußmündungen entstandene, tief eingeschnittene schmale Meeresbuchten.


Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite http://www.dvka.de/ der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

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